Es geht weiter hoch hinaus in Münchenstein: Quartierplan Spengler


     


Das Münchensteiner Hochhausprogramm geht in die nächste und zeitgleich höchste Runde: Nach den viel besuchten öffentlichen Ausstellungen zu den Quartierplänen Stöckacker (Gartenstadt) und der Parzelle 799 (Bahnhof, Gstad) wird ab heute Donnerstag in der Gemeindeverwaltung die angedachte Planung für den Quartierplan Spenglerpark vorgestellt. Im Zentrum steht das künftig höchste Gebäude Münchensteins.

Der sowohl mit öffentlichem wie auch privatem Verkehr optimal erreichbare Spenglerpark ist weit über die Gemeindegrenzen hinaus ein bekannter Standort. Im ehemaligen Hauptsitz des gleichnamigen Mode- und Versandhändlers sind heute nicht nur eine Vielzahl von KMU eingemietet, sondern auch mehrere Bildungsinstitutionen sowie ein viel frequentierter Gastronomiebetrieb. Im Untergrund befindet sich eine Einstellhalle mit rund 500 Parkplätzen. Der Spenglerpark bildet den südöstlichen Beginn des Dreispitz-Areals auf Münchensteiner Boden. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Schaulager und die Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW sowie weitere musische und gewerblichen Einrichtungen.

Zur optimierten Nutzung des Areals mit höchster Standortqualität ist ein Richtprojekt für ein Wohnund Gewerbe-Hochhaus im Auftrag der Inhaberin Credit Suisse Anlagestiftung Real Estate aus der Feder des Studio Harry Gugger entstanden. Markantester Punkt dieser neuen Nutzungsplanung ist ein rund 100 Meter hohes Hochhaus mit einer Grundfläche von 900 Quadratmetern an der nordwestlichen Ecke der Liegenschaft. Dieses soll an den bestehenden Gebäudekomplex anschliessen. Die generelle Aufwertung der Umgebung des Spenglerparks, eine bessere Durchwegung und der Rückbau der alten Einfahrt an der Binningerstrasse schaffen die Voraussetzungen für einen attraktiven Aussenraum mit einem grossen Nutzwert für das Quartier und die Mieter des Spenglerparks.

Wie geht es weiter?

Als nächster Schritt wird der Quartierplan erarbeitet, der die rechtliche Grundlage für den Bau schaffen soll. Wie üblich findet im Rahmen des Quartierplanverfahrens ein Mitwirkungsverfahren statt. Dabei können auch noch Änderungen am Projekt erfolgen. Im Anschluss wird der
Quartierplan der Gemeindeversammlung zur Bewilligung vorgelegt. Bei Zustimmung des Souveräns folgt im Anschluss die Planauflage. Ist der Quartierplan vom Regierungsrat genehmigt, durchläuft das Projekt dann noch das Baugesuchsverfahren.

Öffentliche Ausstellung vom 10. Februar bis 10. März

Das Projekt wird im Rahmen einer Ausstellung der interessierten Münchensteiner Bevölkerung vorgestellt. Vom 10. Februar 2017 bis 10. März 2017 kann das Projekt zu den üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung (Bauverwaltung, 1. Obergeschoss) begutachtet werden. Die Bauverwaltung steht gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.


15/02/2017


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