Verwaltungsrat der bfw liegenschaften ag ernennt Beat Frischknecht zum Chief Executive Officer


     


An der heutigen Verwaltungsratssitzung hat der Verwaltungsrat der bfw liegenschaften ag Beat Frischknecht zum neuen Chief Executive Officer der Gesellschaft ernannt. Beat Frischknecht übernimmt das Amt per 1. Juli 2012. Als Gründer der Gesellschaft hatte Beat Frischknecht die operative Leitung der bfw liegenschaften ag bereits von November 2000 bis Ende April 2006 inne und war als Mitglied des Verwaltungsrates in den vergangenen Jahren jeweils aktiv in den Akquisitions- und Devestitionsprozess der Portfolio-Liegenschaften eingebunden. So wurde er auch im Dezember 2009 vom Verwaltungsrat mit der damals beschlossenen Portfoliobereinigung beauftragt. Die entsprechenden Portfoliodevestitionen konnten in den Berichtsjahren 2010 und 2011 erfolgreich durchgeführt werden. Per Jahresende 2011 belief sich das mehrheitlich auf Wohnliegenschaften ausgerichtete Portfolio auf einen Wert von CHF 337.6 Millionen.

Im Zusammenhang mit der Ernennung und der Entschädigung von Beat Frischknecht als CEO hat der Verwaltungsrat auch die erneute Einführung einer Management Fee geprüft. Zu diesem Zweck wurde die unabhängige BDO AG, Zürich, mit der Durchführung einer Marktanalyse von aktuellen Honorarsätzen bzw. von aktuell bezahlten Management Fees bei ausgewählten Immobiliengesellschaften beauftragt. BDO AG Zürich untersuchte die Management Fees von fünf Immobiliengesellschaften in einem Peergroup Vergleich. Gestützt auf diese Marktanalyse haben die unabhängigen Verwaltungsratsmitglieder André Robert Spathelf und Hans Jörg Brun einstimmig die Einführung einer Management Fee und einer Maklerkommission auf Kauf- und Verkaufstransaktionen beschlossen. Die Management Fee beträgt 0.4% des gesamten Liegenschaftenportfolios gemäss der nach IFRS Standard erstellten und durch die Revisionsstelle geprüften Bilanz per Dezember des jeweils aktuellen Jahres. Die Maklerkommission, welche bfw liegenschaften ag an die bfw vermögensverwaltung ag für jeden erfolgten Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft bezahlt, beträgt 11⁄2% bei einem Kauf- bzw. Verkaufspreis von unter CHF 10.0 Mio. und 1% bei einem Kauf- bzw. Verkaufspreis von über CHF 10.0 Mio., sofern die bfw liegenschaften ag keine Drittmakler zu entschädigen hat. Allfällige Drittmakler werden separat durch die bfw liegenschaften ag entschädigt. Beat Frischknecht ist sowohl bei der Entscheidung zur Ernennung als CEO der Gesellschaft, als auch bei dem Beschluss des Verwaltungsrates betreffend Management Fee / Maklerkommission in den Ausstand getreten.

Die bfw liegenschaften ag schliesst somit per 30. Mai 2012 einen Dienstleistungsvertrag mit der bfw vermögensverwaltung ag ab, der die Entschädigung für die gesamte Geschäftsleitung (CEO und CFO) und die weiteren Managementdienstleistungen, Personalressourcen für die Administration und für Marketing, sowie für die gesamte IT- und Büroinfrastruktur umfasst. Der Dienstleistungsvertrag tritt ab 1. Juli 2012 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden. Der bestehende Infrastrukturvertrag mit der bfw vermögensverwaltung ag wird per 30. Juni 2012 aufgehoben.

Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass durch eine aktivere Bewirtschaftung des Portfolios, mit zusätzlichen Liegenschaftskäufen und neuen Projekten ei

30/05/2012


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