bfw liegenschaften ag – Leichte Anpassung des Anlagereglements um den Erwerb von Bauland zu ermöglichen


     


Der Verwaltungsrat der bfw liegenschaften ag (SIX Swiss Exchange: BLIN) hat im Rahmen seiner Sitzung vom 5. Dezember 2012 eine leichte Anpassung des Anlagereglements beschlossen.

In der bisherigen Version des Anlagereglements war der Erwerb von baubewilligten, neu zu erstellenden Liegenschaften bereits möglich. Neu wurde das Anlagereglement dahingehend erweitert, dass auch Bauland ohne vorliegende Baubewilligung erworben werden kann, sofern die gesamten Bauprojekte 10% des Portfoliowertes nicht übersteigen.

Der ergänzte Artikel der Strategie lautet wie folgt:
„Bauland ohne vorliegende Baubewilligung („Bauprojekt“) darf nur erworben werden, wenn das gesamte geplante Bauvolumen aller Bauprojekte ohne Baubewilligungen der bfw liegenschaften ag (inklusive Bauland) 10% des aktuellen Portfoliowertes nicht übersteigt. Zu realisierende Bauprojekte umfassen entweder reine Mietwohnungsbauten zwecks Integration in das bestehende Portfolio, nur zum Verkauf vorgesehenes Stockwerkeigentum oder einen Mix daraus.“

Die Ergänzung des Anlagereglements ermöglicht bfw liegenschaften ag in Zukunft Investitionen in strategisch interessante Entwicklungsprojekte.

Das aktuelle Anlagereglement der Gesellschaft ist auf der Website verfügbar unter
http://www.bfwliegenschaften.ch/index.php?id=2054

06/12/2012


Lu 535 fois

Immo-swissnews.ch