bfw liegenschaften ag – Verwaltungsrat beschliesst Massnahme im Zusammenhang mit Lex Koller


     


bfw liegenschaften ag – Verwaltungsrat beschliesst Massnahme im Zusammenhang mit Lex Koller
Der Verwaltungsrat der bfw liegenschaften ag (SIX SwissExchange: BLIN) hat einstimmig und in Konkretisierung der statutarisch eingeräumten Kompetenz beschlossen, dass er bei Erreichung einer ausländischen Kapitalbeteiligung von 31% keine weiteren Ausländer im Sinne der Lex Koller im Aktienregister eintragen wird, um jederzeit den von der Lex Koller verlangten Nachweis schweizerischer Beherrschung erbringen zu können. Ein solcher Anteil am Aktienkapital entspricht gleichzeitig rund 16.6% der Aktienstimmen. Der ausländische Anteil am Kapital berechnet sich dabei nach dem Kapitalanteil der mit und ohne Stimmrecht im Aktienregister eingetragenen ausländischen Aktionäre im Sinne der Lex Koller im Verhältnis zum Gesamtkapital.

Aktuell beträgt der von der Gesellschaft berechnete Anteil der im Aktienregister mit und ohne Stimmrecht eingetragenen ausländischen Personen (natürliche und juristische Personen) per 30. September 2010 rund 26.6% des Aktienkapitals und 14.3% der Aktienstimmen. Bei der Qualifikation der Aktionäre wird vor Eintragung der Aktien im Aktienbuch eine Einschätzung über deren Eigenschaft als „Schweizer Person“ im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vorgenommen. Kann die Qualifikation als „Schweizer Person“ nicht bestätigt werden, so erfolgt eine Klassifikation unter der Kategorie „Ausländische Person“. Dabei werden im Einklang mit dem Gesetz und der Praxis namentlich auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, welche aber durch ein ausländisches Aktionariat beherrscht werden, als Ausländer im Sinne der Lex Koller klassifiziert.

Der Verwaltungsrat stellt mit dieser Eintragungslimite sicher, dass das Unternehmen die Flexibilität behält, gemäss den gesetzlichen Vorschriften auch in Zukunft Wohneigentum in der Schweiz zu erwerben. Er ist überzeugt, dass damit eine wichtige Grundlage geschaffen wurde, um die langfristig definierte Anlage- und Portfoliostrategie nachhaltig und im Interesse der Aktionäre umsetzen zu können.

quelle : bfw liegenschaften ag

12/10/2010


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Rédaction Immo-swissnews.ch